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Glasschaden an der Windschutzscheibe - wegwerfen oder reparieren?
Was vor Jahren noch undenkbar war - heute ist es möglich - eine Glasreparatur. Beschädigte Verbundglas-Windschutzscheiben können erstmals wieder einen weitest gehenden glasklaren Zustand zurück versetzt werden. Mehr als 2/3 aller Steinschlagschäden sind somit kostengünstig zu reparieren. Insbesondere wenn man berücksichtigt, dass die Versicherung auf die SB Verzichten, wenn die Windschutzscheibe repariert wird.
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Reparatur-Verfahren
Die Reparatur erfolgt an der eingebauten Windschutzscheibe. Mit einem Injektorgerät wird ein Spezial-Kunstharz wechselweise unter hohem Druck und Vakuum in die beschädigte Stelle eingespritzt, ausgehärtet und poliert.
Die reparierte Stelle ist kaum mehr zu erkennen (Vergleich :Wassertropfen der auf der Windschutzscheibe eingetrocknet ist). Die Scheibe ist wieder klar und der reparierte Bereich sogar noch etwas widerstandsfähiger als das Originalglas. Die Reparaturzeit beträgt etwa 45
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bis 60 min. Es entfallen zeit- und kostenträchtige Beschaffungsaktionen, Stillstand oder Folgeschäden, wie z.B. undichte Stellen durch aufwendigen Austausch der Scheibe oder weiteres Ausreißen oder Springen der Schadstelle usw.
Grenzen durch den Gesetzgeber und technische Einschränkung
Die Reparatur sollte möglichst umgehend nach Schadenseintritt durchgeführt werden, da sichtbar keine Feuchtigkeit und kein Schmutz in die Schadstelle eingedrungen sein darf. Zudem führt eingedrungene Feuchtigkeit und Verschmutzung zu einem schlechten Reparaturergebnis.
Es können nur Schäden an der Scheibenaußenfläche repariert werden. Dabei dürfen die Innenscheibe und die Kunststoffzwischenfolie keine Schäden aufweisen. Kleine Kratzer und "Pittings", also kleinste Glasausbrüche die durch das Auftreffen von feinen. Sandkörnchen entstehen, können durch diese Verfahren nicht beseitigt werden. Der Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5mm keinesfalls überschreiten!
Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50mm sein und dürfen nicht am Scheibenrand enden.
Im sogenannten Fernsichtfeld des Fahrers sind Reparaturen grundsätzlich verboten! Das Fernsichtfeld im PKW ist ausgehend von der Lenkradmitte als 29 cm breiter Streifen definiert, der nach oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt wird.
Wichtig: Das in die Schadstelle eingebrachte Harz ist farblos und hat fast die optische Qualität von Glas, jedoch besteht die Möglichkeit, daß die Reparaturstelle sichtbar bleibt, ähnlich wie bei einem angetrockneten Regentropfen und sich eine vorhandene Rissbildung während der Reparatur spontan erweitert und dadurch irreparabel wird.
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Eine Reparatur wird immer auf das Risiko des Auftraggebers ausgeführt und gilt als erfolgreich, wenn 70% der Schadstelle optisch behoben ist. |
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